Einwohnerversammung ja – aber wie?

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Die Verwaltung hat den Vorschlag eingebracht, eine Einwohnerversammlung einzuberufen, der Gemeinderat hat dies am 21.2.2019 in den Hauptausschuss zur Beratung zurückverwiesen.

Wenn nun wieder eine Einwohnerversammlung stattfinden soll, so ist das mehr als zu begrüßen – ist es doch eigentlich gemäß §20a Gemeindeordnung Pflicht des Gemeinderats (… nicht der Verwaltung …) „in der Regel jährlich“  eine solche einzuberufen.

Da dies nun schon über 10 Jahre (BZ am 20.2.2019 ) nicht mehr stattfand ist es nicht verwunderlich, dass sich Themen häufen. „Große Linien der Stadtentwicklung“ ist sicher mehr als abendfüllend, will man hier die genannten Themen (siehe Vorlage) detailliert besprechen, zumal hierbei Ergebnisse entstehen sollen, die im Nachgang in den Gremien besprochen werden. Die Gemeindeordnung verlangt nämlich in §20a (4): „Die Vorschläge und Anregungen der Einwohnerversammlung sollen innerhalb einer Frist von drei Monaten von dem für die Angelegenheit zuständigen Organ der Gemeinde behandelt werden.“ Insofern unterscheiden sich auch Einwohnerversammlungen von Bürgerinformationen.

Es ist zu hoffen, dass Hauptausschuss (21.3.) und Gemeinderat (28.3.) sich nun auf ein passendes Format einigen und der kommende Gemeinderat künftig dieser seiner Aufgabe auch jährlich gerecht wird.

Zu diesem Thema wird es auch noch rechtzeitig vor den Sitzungen ein Stadtgespräch geben.