„Zielbild 2025“: Stadtentwicklung – ein Beschlussvorschlag ohne Alternative?

eingetragen in: Bürgerbeteilung 1

Nun ist es soweit – am Dienstag soll das „Zielbild 2025“ entschieden werden. Die Verwaltung hat einen Beschlussvorschlag vorgelegt – unverändert seit der ersten Einbringung am 19. Dezember letzten Jahres. Damals für den Gemeinderat als Vorberatung geplant, jedoch während der Sitzung umgemünzt in „Information“. Entschieden werden sollte dann am 30.1.2020 – ohne weitere Vorberatungen in den Ausschüssen. So der ursprüngliche Plan – nur: der Gemeinderat hat wohl weder die Präsentation noch die Beschlussvorlage so recht verstanden. Ohne öffentlichen Kommentar und ohne Antwort auf Nachfrage kam es im Januar nicht zu dem in der Sitzung vom 19.12.2019 versprochenen Gremienlauf. Am 30.1. 2020 wurde dann im Gemeinderat lediglich nichtöffentlich darüber beraten – dies offensichtlich  ohne Konsensfindung, wie der Gremienlauf im Februar zu Tage förderte. 

Und jetzt? Wenigstens eine (begrüßenswerte) Debatte über Argumente in den Ausschüssen und nicht nur „Mitteilungen“ von Fraktionsbeschlüssen. 

Aber: die Mitglieder des Gemeinderats müssen laut Geschäftsordnung des Gemeinderats (§20) mit ja oder nein abstimmen können (die  Gemeindeordnung BW verlangt das nicht, siehe ebenda, §37(6)). Das ist schade, denn so werden Alternativen nicht erarbeitet. 

Wenn im Zuge der Debatte mehrere Vorschläge erarbeitet würden, die den jeweiligen Argumenten Rechnung tragen, könnte man im Anschluss einen „Favoriten“ ermitteln, sich also auf den Vorschlag einigen, der im Sinne des gemeinsamen Ziels den geringsten Widerstand bei den Entscheidungsträgern hervorruft. Natürlich müsste man zuerst das gemeinsame Ziel benennen – dazu könnte dann das Leitbild oder künftig ein Zielbild helfen.

Auf diese Weise wären die Entscheidungen sichtbar auf Argumente gestützt und können so auch der Bürgerschaft besser vermittelt werden. 

Ich erachte es für sinnvoll, wenn im Zuge der Stadtentwicklung die bestehenden Konzepte und Leitbilder aufgearbeitet werden und so mit guter Rückschau und Weitblick fortgeschrieben werden. Und ich erachte es für sinnvoll, wenn die Bürger*innen hier frühzeitig eingebunden werden – und dies nicht nur in Befragungen, die dann als „Wunschkonzert“ abqualifiziert werden. Wir haben genug Kompetenz in der Stadt – eingebunden auf Augenhöhe ließe sich hier viel an Gemeinschaft und Zusammenhalt gewinnen und sogar Geld sparen. Auch hier könnte eine klug aufgesetzte Einwohnerversammlung nach GemO §20a hilfreich sein.

Lutz Knakrügge, 15.2.2020

  1. Hartmut Schäfer
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    Also kommt jetzt nach zwei Monaten andauernden Diskussionen etwa die gleiche Vorlage auf den Tisch, die schon im Dezember von Vielen als unzureichend erklärt wurde? Sollen wirklich 300.000 EUR ausgegeben und zusätzlich viel Arbeit generiert werden, obwohl vom letzten Leitbild (2016) nur wenige Punkte verarbeitet wurden? Und wie kann es sein, dass sich bisher gerade die Grünen dazu bekennen, jetzt im Schnelldurchgang mit Zufallsbürgern mal alles wieder neu zu machen? Als Bürger kommt mir das alles spanisch vor. Will ich da wirklich in das Zufallsverfahren gelost und damit Teil des Systems werden? Oder wird hier Bürgerbeteiligung ad absurdum geführt?
    Meine Vorhersage: trotz vieler vorgetragener Bedenken wird man am Dienstag zur Sachpolitik kommen. Denn der ISEK Prozess ist die Vorbedingung für finanzielle Förderungen – und wer will schon gefährden, dass Lörrach dabei leer ausgeht. Argumente des Geldes zählen eben mehr als gute Bürgerbeteiligung 😉

    Hier nochmal die Diskussion in diesem Blog aus dem Dezember:
    https://www.fairnetzt-loerrach.de/2020/02/15/neus-beteiligungsformat-geplant-zielbild-2025-fuer-loerrach/